Geschichte Nummer

04

Rotkäpchen - erzählt in der Moderne in 2005 als Bericht

. . . machte, der Grossmutter eine Sendung von Nahrungsmittel und Genussmittel zu Genesungszwecken zuzustellen. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter ueber das Verbot betreffsVerlassen der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffaellig und begegnete beim uebertreten des amtlichen Bl umenpflueckverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmassung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumguetern dienende Korbbehaeltnis und traf in Toetungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer verschwaegerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Grossmutter eilend war. Da wolfseits Verknappung auf dem Ernaehrungssektor vorherrschend waren, fasste er den Entschluss, bei der Grossmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil diesselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem in Fress vorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Taeuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung derBettlaegerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchfuehrung brachte. Ferner taeuschte das Tier bei der spaeter eintreffenden R. seine Indentitaet mit der Grossmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Toetungsvorsatz unter Beweis. Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zustaendige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeraeusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Toetungsgesuch ein, das dortse its zuschlaegig beschieden und pro Schuss bezuschusst wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschiessvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf das Raubwesen einen Schuss ab. Dieser wurde in Fortfuehrung der Raubtiervernichtungsakti on auf Kreisebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig. Die gespreitzte Beinhaltung des Totgutes weckte in demSchussgeber die Vermutung, dass der Leichnahm Menschenmaterial beinhalte. Zwecks diesbezueglicher Feststellung oeffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Totvermarktung und stiess hi erbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Grossmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemaechtigte sich beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulaessiges Lebensgefuehl, dem sie durch groben Unfug, oeffentliches Aergernis erregenden Laerm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrueder Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Maerchenform zustellig gemacht. Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben derzeitig noch lebhaft.


 zum Start Geschichte 04

© 1999 - 2024 by HeyerNet
YAML ( Yet Another Multicolumn Layout) © 2005 – 2013 by Dirk Jesse
Diese Seite wurde mal erstellt durch Ex bitForByte in Version 24.01/02

Layout based on YAML-DOCS
Code and Documentation licensed under CC BY 2.0

Die in dem Zusammenhang mit diesem WEB-Auftritt erwähnten Hersteller- und Produktnamen sind eingetragene Warenzeichen ihrer Hersteller und unterliegen als solche dem Schutze durch gesetzliche Bestimmungen.

top